Neues aus Sportdeutschland
FAQ: Rechtssicher positionieren
1. Welches Recht gilt für Sportvereine und -verbände unmittelbar, wenn es um „parteipolitische Neutralität“ geht? Verfassungsrecht oder Steuerrecht?
Es gilt das Gemeinnützigkeitsrecht, also Steuerrecht, für gemeinnützige Sportvereine und -verbände. Vereine und Verbände müssen demnach „parteipolitisch neutral“ sein.
Für Staatsorgane (z.B. Minister*innen, Bürgermeister*innen, kommunale Verwaltungen, …) gilt dagegen das verfassungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit für Parteien. Das Neutralitätsgebot ist ein Grundsatz, der in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben ist. Dieses verfassungsrechtliche Gebot ist weitreichender als die gemeinnützigkeitsrechtliche „parteipolitische Neutralität“ für Sportvereine.
Es gibt somit in der praktischen Umsetzung Unterschiede, die beachtet werden sollten. Kommunen müssen beispielsweise keiner oder allen Parteien eigene Räumlichkeiten vermieten. Sportvereine dürfen Unterschiede machen, allerdings müssen diese sportethisch oder sachlich plausibel begründet sein.
2. Was sagt das Steuerrecht - also das Gemeinnützigkeitsrecht - zur „parteipolitischen Neutralität“ von Sportvereinen?
Das Steuerrecht besagt, dass Sportvereine und -verbände parteipolitisch neutral sein müssen. Das bedeutet aber nicht, dass Vereine und Verbände gesellschaftspolitisch neutral sein müssen!
Denn innerhalb des Satzungszwecks, bei Sportvereinen ist es die „Förderung des Sports“, dürfen sich Vereine und Verbände positionieren, also auf die öffentliche Willens- und Meinungsbildung Einfluss nehmen. Diese Sportpolitik machen fast alle Sportvereine und -verbände regelmäßig, wenn es beispielsweise um Themen wie Sportinfrastruktur oder ehrenamtliches Engagement im Sport geht.
Auch bei vereinzelten Äußerungen von Sportvereinen und -verbänden zu tagespolitisch aktuellen Anlässen außerhalb des eigenen Satzungszwecks „Sportförderung“ wird die Gemeinnützigkeit nicht entzogen. Hier gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Parteipolitik ist also kein gemeinnütziger Zweck. Es dürfen keine rein parteipolitischen Aktivitäten unterstützt werden. Parteipolitik bedeutet beispielsweise, dass eine Partei nicht grundsätzlich bevorzugt oder benachteiligt werden darf.
Nur weil Parteien bestimmte Themen behandeln, werden die Themen an sich nicht unbedingt Parteipolitik. So dürfen Sportvereine sich um Sportpolitik kümmern, auch wenn bestimmte Parteien dieselben sportpolitischen Themen auf ihrer Agenda haben.
3. Was passiert, wenn ich mich als Verein oder Verband gemeinnützigkeitsschädigend verhalte?
Es kommt darauf an, wie schwerwiegend die Schädigung ist. Das zuständige Steuer- bzw. Finanzamt wird den Fall prüfen. Dabei muss das Amt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Das kann z. B. dann angewendet werden, wenn ein Verein einmal eine Positionierung veröffentlicht hat, in der die parteipolitische Neutralität nicht gewahrt wurde, ansonsten aber das Prinzip immer beachtet.
Im Sinne einer guten Vereins- und Verbandsführung sollte das Gemeinnützigkeitsrecht immer genau eingehalten werden.
4. Muss ich die „parteipolitische Neutralität“ in meine Satzung schreiben?
Der Sportverein kann sich in seiner eigenen Satzung zu parteipolitischer Offenheit bzw. Ungebundenheit bekennen. Ein solches Bekenntnis schafft Transparenz. Jede Person weiß also, wofür dieser Verein in Bezug auf Parteien steht.
Der Verein muss sich nicht in seiner eigenen Satzung zum Neutralitätsgebot bekennen. Das ist die eigene Entscheidung des Vereins und seiner Mitglieder. Die „parteipolitische Neutralität“ laut Gemeinnützigkeitsrecht gilt aber dennoch.
5. Darf sich ein gemeinnütziger Sportverein für oder gegen eine Partei positionieren?
Nein, für gemeinnützige Sportvereine und -verbände gilt das Gemeinnützigkeitsrecht, also Steuerrecht. Demnach müssen Vereine parteipolitisch neutral sein. Die grundsätzliche Ablehnung oder Bevorzugung einer Partei als solche („Wir lehnen Partei XYZ ab“, „Wählt Partei ABC“, „Wir vermieten unsere Räumlichkeiten nur an Partei 123“) ist nicht erlaubt.
Eine Positionierung ist öffentliches Stellung nehmen. Positionieren kann sich ein Verein oder Verband beispielsweise in Form von Pressemitteilungen, durch Reden auf dem Vereinstag, durch die Organisation von oder Teilnahme an einer Demonstration, Slogans auf Trainingskleidung oder Social Media-Posts.
6. Darf sich ein Sportverein kritisch mit Inhalten von Parteien auseinandersetzen und die Haltung öffentlich zeigen?
Inhalte oder Themen „von“ Parteien sind meist Inhalte oder Themen, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden und von diesen aufgegriffen werden. Oder Parteien setzen neue Themen, die ihnen wichtig sind. Aber auch solche Inhalte sind Teil der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung in einer Demokratie und keine reine Parteipolitik.
Sportvereine und, insbesondere, -verbände dürfen unter anderem Sportpolitik machen. Das heißt, sie dürfen sich auch zu sportpolitischen Positionen einzelner Parteien äußern. Dabei dürfen Parteien nicht als solche abgelehnt werden. Erlaubt ist aber, inhaltliche Positionen von Parteien in ein Spannungsfeld zu eigenen, sportpolitischen Positionen des Vereins oder Verbands zu setzen.
Auch sportethische Haltungen des Vereins, wie Antirassismus und Fairness, können in Kontrast zu Parteiinhalten oder Äußerungen von Politiker*innen stehen. Das darf benannt werden, idealerweise mit Verweis auf die eigene Satzung, in der die Werte des Sportvereins oder -verbandes festgehalten sind. Dabei ist immer auf das konkrete Verhalten oder auf Äußerungen von Parteimitgliedern bzw. Parteien abzuzielen und nicht auf eine Partei als solche. Zudem sollte solche Positionierungen durch Vereine und Verbände nur anlassbezogen, „tagespolitisch aktuell“, und vereinzelt gemacht werden.
Event-Inklusionsmanager*in im Sport: Ralph Dorn
Die Bezeichnung “Event-Inklusionsmanager” (EVI) scheint Ralph Dorn auf den Leib geschneidert. Seit seinen Antritt als EVI beim Gehörlosen-Sportverein (GSV) Karlsruhe stellt der 60-jährige bereits eine ganze Reihe Veranstaltungen auf die Beine.
Dem Karlsruher Verein ist der Ettlinger seit vielen Jahren verbunden. Sein sportlicher Werdegang beim GSV begann bereits mit 13 Jahren in der Fußball-Jugendmannschaft. Sieben Deutsche Meistertitel bei den Herren und die Berufung zum Nationaltorwart folgten.
Geschlechtergerechtigkeit im Sport - Highlights 2025 im Überblick
Ob bei Netzwerktreffen, Fachforen oder Podiumsdiskussionen - engagierte Menschen aus Verbänden, Vereinen und der Wissenschaft arbeiten daran, faire Rahmenbedingungen zu schaffen, Rollenbilder zu hinterfragen und Barrieren abzubauen. Dabei geht es um die Förderung von Frauen*, die Sichtbarkeit von LGBTIQ*-Perspektiven und die Öffnung für geschlechtliche Vielfalt.
Der DOSB engagiert sich gemeinsam mit vielen Partner*innen für eine Sportlandschaft, in der alle Menschen - unabhängig von Geschlecht, geschlechtlicher und sexueller Identität - gleichberechtigt teilhaben können.
Eine Auswahl zentraler Termine 2025:
Wie Vereine und Verbände am besten an Fördergelder der EU kommen
Geschmortes Rindfleisch mit Pommes frites, Käsekroketten mit marinierter Roter Bete, zur Nachspeise Waffeln mit Kirschkompott - die belgischen Spezialitäten, die im Personalrestaurant des DOSB am Donnerstagmittag gereicht wurden, fanden trotz ihrer Kalorienmenge viel Anklang. Leichte Kost war das, was Folker Hellmund, Elisabeth Strobach und Jakob Krones nebenan im Konferenzraum Arena servierten, zwar auch nicht. Aber dem Trio aus dem Brüsseler EU-Büro des Europäischen Olympischen Komitees (EOC), das den Anlass für den kulinarischen Mottotag geliefert hatte, gelang es, die umfangreichen Inhalte seines Arbeitsalltags in ansprechende Häppchen zu portionieren. Und so wurde aus dem „DOSB-Europatag“ eine Veranstaltung, die deutlich mehr Zuhörer*innen verdient gehabt hätte als das Dutzend, das am frühen Nachmittag mit wichtigen Informationen gesättigt den Rückweg ins Büro antrat.
Folker Hellmund und sein Team, zu dem auch Schülerpraktikant Max Lissek, ein Deutsch sprechender Ire aus Dublin, zählte, waren am Donnerstagmorgen per Auto aus Belgiens Hauptstadt in die Otto-Fleck-Schneise gereist, um einerseits ihren Tätigkeitsbereich vorzustellen; andererseits aber auch, um die vielen Möglichkeiten darzulegen, wie die gut 86.000 Sportvereine in Deutschland an finanzielle Unterstützung für Projekte kommen können, die eine Verbindung zum Sport aufweisen. Denn dafür - das war eine wichtige Erkenntnis des Tages - ist mancherorts mehr Geld vorhanden, als abgerufen wird. Aber der Reihe nach.
Zunächst ist wichtig zu verstehen, wie das EOC EU-Büro aufgestellt ist und woran es arbeitet. Gegründet wurde es im Februar 2009 als Nachfolgeorganisation des EU-Büros des deutschen Sports, dessen Leiter Folker Hellmund seit 2007 war. „Es sollte ein europäisches Projekt werden, um die Belange des Sports auf EU-Ebene angemessen zu vertreten“, sagt der 64-Jährige. Wie wichtig das bis heute ist, unterstreicht der Fakt, dass es außer der EOC-Vertretung in Brüssel nur noch Lobbybüros des europäischen Fußballverbands UEFA sowie der Fußball-Eliteligen Spaniens („La Liga“) und Englands („Premier League“) gibt.
Sieben Personen arbeiten im EOC EU-Büro in Brüssel
Sieben Personen umfasst das Team, neben den drei Deutschen gibt es Mitarbeiterinnen aus Italien, Frankreich, Kroatien und Belgien. Elisabeth Strobach, die 2021 nach ihrem Studium an der Sporthochschule Köln als Praktikantin in Brüssel startete, ist seit zwei Jahren Policy Officer, ebenso wie Jakob Krones, der auch in Köln seinen Master in Sportpolitik machte, 2019 beim DOSB im Geschäftsbereich Leistungssport anfing und im vergangenen Frühjahr nach Brüssel wechselte. Das Jahresbudget des Büros kommt zu 20 Prozent vom EOC, 80 Prozent muss das Team selbst erwirtschaften - und fährt dafür zweigleisig.
„Es gibt immer eine Möglichkeit“
DOSB: Hallo Marcel, du bist Deutscher Meister und zweifacher Vizemeister im Para Badminton. Was macht diesen Sport für dich so besonders?
Marcel Hörenbaum: Badminton ist ein Sport, den fast jeder kennt – fast jeder hatte schon einmal einen Badmintonschläger in der Hand. Für mich ist dieser Sport besonders, weil man, egal wie gut man ihn beherrscht, immer Freude daran hat, zu spielen.
Du bist nicht nur der erste Badminton spielende Rollstuhlfahrer des TuS Wengern 1879 e.V., sondern auch als Übungsleiter aktiv. Erzähle uns doch mal: Wann hast du dich das erste Mal mit dem Wunsch auseinandergesetzt, Übungsleitender zu werden?
Ich hatte schon immer das Bedürfnis, andere Leute zu unterstützen. Als ich 2014 als Spieler zum TuS Wengern gekommen bin, habe ich anfangs dem damaligen Jugendtrainer beim Training geholfen. Als dieser dann aufgehört hat, habe ich das Jugendtraining übernommen. Ich wollte den Kindern und Jugendlichen das bestmögliche Training anbieten - also habe ich die Übungsleiterlizenz erworben.